Sea Wolves Codex der Militärgerichtsbarkeit

 

Revision 1  22. Mai 2001

Übersetzung durch / translated into german by:  RDML Akula 

 

 

 

Alle Disziplinarmaßnahmen im Rahmen des Seawolves Militärs sollten ausgelöst werden durch Einsendung eines Vorfall Report Formulars. Dieses kann auf den Flottenseiten gefunden werden und werden automatisch an das JAG Büro weitergeleitet.

 

 

 

 

I Allgemeines

 

A.   Definitionen

 

 

(1)Ein Chief Advocat General (CJAG) ist der Chief Advocat General des Sea Wolves Virtual Military Command.

(2) „Officer in Charge“ (=verantwortlicher Offizier) ist ein Offizier der Sea Wolves bestimmt als solcher durch eine angemessene Autorität.

(3) „Superior commissioned Officer“ bedeutet ein zugelassener  Offizier höher in Rang und Grad.

(4)„Cadet“ ist ein Offiziersanwärter.

(5)„Accuser“ (=Ankläger) bedeutet eine Person, die zu den Vorwürfen unterzeichnet und schwört, oder jede mögliche Person, die verweist, dass Vorwürfe nominal von einer anderen Person zu unterzeichnen sind und geschworen werden, eine Person die ein Interesse (anders als ein amtliches Interesse) an der Verfolgung eines Beschuldigten hat.

(6)„Military Judge“ (=Militärrichter) meint einen Offiziellen (Richter) des allgemeinen oder speziellen Militärgerichts.

(7)„Commanding Officer“  meint einen  jeden zugelassenen Offizier der Sea Wolves, bezeichnet als jemand, der eine Kommandoautorität innehat, welche in der direkten Kommandokette über ein anderes Mitglied der Sea Wolves steht.

(8)„Judge Advocate General“ (JAG) – Offizier, ist ein zugelassener Offizier der Seawolves bezeichnet als ein Mitglied des JAG.

(9)„Record“ (=Aufzeichnung/Protokoll), wenn es im Kontext eines Militärgerichtsverfahrens genannt wird, bedeutet das Gerichtsprotokoll (automatisches Log, order eine Zusammenfassung).

(10)                  Alle Mitglieder der Sea Wolves unterliegen dem Sea Wolves Universal Code of Military Justice.

(11)                  Ein Militärrichter sollte ein Mitglied der Sea Wolves sein, mit einem Rang nicht weniger als Rear Admiral (LH) oder Brigadier General.

 

II. Die Außergerichtliche Bestrafung durch einen kommandierenden Offizier

 

1.    Vorsitz hat  ein Fleet Commander oder Company Commander des Mitglieds bzw. jeder andere vorgesetzte Offizier in der direkten Kommandokette des Straffälligen; dieser ist eingeschränkt durch folgende Bestimmungen:

a)  Eine maximale Bestrafung in Form einer 14 tägigen Suspendierung der Mitgliedschaft in „Seawolves Virtual Military Command“.

 

b)  Verlust von Beförderungspunkten, der nicht höher sein soll, als die durchschnittliche Punktzahl eines (1)  Monats (dieser Durchschnitt wird aus den Punkten der letzten drei (3) Monate ermittelt) mit einer korrespondierenden Anpassung des Beförderungsplanes.

 

 

c)  In allen Fällen muss vor einer Anhörung (hearing) mit einem JAG Offizier Kontakt aufgenommen werden.

 

2.    Im Falle der Abwesenheit des kommandierenden Offiziers kann  auch der ausführenden Offizier (XO) den Vorsitz der Anhörung inne haben.

3.     Ein JAG Offizier wird der Disziplinaranhörung beiwohnen, um diese  zu beobachten und um Aufzeichnungen zu machen.   Die Aufzeichnungen sollten durch das JAG nie länger als 90 Tage aufbewahrt werden.

4.    Ein Offizier der einer Bestrafung unterliegt, wie in diesem Artikel beschrieben, kann sich entweder an die nächst höhere Autorität wenden oder direkt das Judge Advocate General Office damit ersuchen, wenn seiner Meinung nach die Bestrafung nicht gerechtfertigt ist bzw. die Härte der Bestrafung im Verhältnis zum Tatbestand unangemessen ist.

5.    Im Falle eines solchen (wie in II, 4 beschriebenen) Einwandes wird CJAG einen Untersuchungsausschuss einberufen. Daraus ergibt sich dann eine vollständige JAG Untersuchung, die Ihre Ergebnisse direkt dem Untersuchungsausschuss mitteilt.

6.    Der Untersuchungsausschuss wird die Ergebnisse der Anhörung nicht ändern, allerdings kann dieser Ausschuss eine Änderung der Form der Bestrafung bestätigen.

7.    Außergerichtliche Bestrafung unter Vorsitz eines Offiziers, der in der Befehlskette über dem kommandierenden Offizier steht (Kommandierender Offizier = Fleet Commander / Company Commander):

 

a.  die auferlegte  Höchststrafe sollte hier nicht mehr als eine Degradierung um 2 Rangstufen umfassen.

 

b.  Eine Suspendierung der Mitgliedschaft im SWVMC  (Seawolves Virtual Military Command) kann hier 30 Tage betragen, sollte aber nicht darüber hinaus gehen. Im Falle einer beschleunigten Beförderung eines Mitglieds kann eine Degradierung umgehend den Rang, den ein Mitglied zuvor einnahm, umfassen. (beisp. Beförderung zum Commander bei 1975 Punkten, 25 fehlen eigentlich = beschleunigte Beförderung, also hier Degradierung zum LCDR).

 

 

c.  Vor der Anhörung sollte Verbindung mit einem JAG Offizier aufgenommen werden.

 

8.    Es ist die Pflicht des vorsitzenden Offiziers, sicherzustellen, dass eine Untersuchung der Fakten eines Falles vollständig ausgeführt wurde, bevor eine Anhörung stattfindet.

9.    Disziplinarmassnahmen, die im Rahmen eines außer gerichtlichen Verfahrens (Anhörung) verhängt wurden können durch die Einsichtnahme  des vorsitzenden Offiziers außer Kraft gesetzt werden

 

III. Court Martial / Militärgerichtsverfahren

 

 

1.    Ein Militärgericht sollte nie aus weniger als drei (3) Richtern bestehen

2.    Die Höchststrafe, die hier auferlegt werden kann, ist die Entlassung vom Dienst im Rahmen des  Sea Wolves Virtual Military Command.

3.    Dieses Gericht darf nur durch einen Offizier vom Range eines Vice Admirals oder Major Generals, und höher, einberufen werden, wenn der Straftäter in deren Kommandogewalt (direkte Kommandokette) steht.

4.    Der Ankläger ist immer der Chief Advocate General.

5.    Keine Person, die sich einem Militärgerichtsverfahren gegenüber sieht, darf durch einen Offizier niedrigeren Ranges in der Strafsache untersucht werden, es sei denn es geschieht durch explizite Anordnung  des Fleet Admiral; Sea Wolves Virtual Military Command.

6.    Das einberufende Mitglied (siehe III, 1) dieses Militärgerichtes muss immer gewährleisten, das alle bekannten Fakten an das JAG Office weitergeleitet werden, damit eine vollständige Untersuchung durch die JAG Offiziere stattfinden kann.

7.    Die resultierende Anklagen, die als angemessen erachtet werden, werden solange durch das JAG Office behandelt, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.

8.    Der Chief Judge Advocate General ist verantwortlich für die Einberufung der Militärrichter, sobald er durch das  einberufende Mitglied (siehe III, 1) benachrichtigt wurde. Darüber hinaus muss eine JAG Untersuchung in diesem Zusammenhang vollständig abgeschlossen sein.

9.    Der Angeklagte darf durch jeglichen Offizier seiner Wahl vor Gericht vertreten werden, der  ihm bei seiner Verteidigung hilft. Sollte der Angeklagte keine eigene Wahl treffen, so wird ein Verteidiger durch das JAG Office benannt oder bestimmt.

10.                      Die Entscheidungen, die vor diesem Gericht fallen, inklusive jeglicher Urteile sind uneingeschränkt gültig in allen Divisionen, in denen der Angeklagte  Mitglied ist.

11.                      Jedes SWVMC Mitglied, dass an den hier genannten  Verfahren beteiligt war, muss wissen, das diese Verfahren vor einem geschlossenen Gericht stattfinden und daher keine Fakten, deren er/sie hier Kenntnis erlangte,  an Dritte weitergeleitet werden dürfen. Dies gilt uneingeschränkt vor, während und nach der Verhandlung dieses Gerichts.

12.                      Ein Militärgerichtsverfahren darf auch, wenn der Angeklagte es wünscht, durch einen einzigen Offizier gehalten werden, unter der Vorraussetzung, das der Oberbefehlshaber der Division des Angeklagten dem zustimmt (CNO/DIVC).

 

IV.            Das Gerichtsverfahren

1.    Das Gericht benennt einen Vorsitzenden.

2.    Alle Beweise die dem Gericht vorliegen sollten, müssen  vor der Verhandlung zunächst an den vorsitzenden Richter übersendet werden. Der Vorsitzende stellt sicher, das alle Parteien vollständige Kopien der Beweise erhalten, bevor es zur Verhandlung kommt.

3.    Der Vorsitzende ist verantwortlich für einen Protokollanten. Darüber hinaus muss  der Vorsitzende sicher stellen, das die Aufzeichnungen aller Ereignisse vor Gericht ordnungsgemäß verlaufen.   

4.    Der Vorsitzende ist verpflichtet zur Abgabe eines Berichts über die Ergebnisse und Überlegungen des Gerichts. Dieser Bericht soll an alle beteiligten Parteien gesendet werden, inklusive des Fleet Admirals, Sea Wolves Virtual Military Command, und dem Chief Judge Advocate General, sobald ein Gerichtsverfahren abgeschlossen ist.

5.    Es ist die Pflicht des JAG Office, den Angeklagten über sein Recht auf  eine Vertretung bei der Anhörung hinzuweisen.

6.    Die Verfahren sind nicht öffentlich. Es ist Pflicht des CJAG, die Ergebnisse des Gerichts auf der JAG Webseite präzise zu veröffentlichen.

 

 

 

 

V.   Strafartikel

(Treffen auf folgende Verstöße zu)

 

1.    Jede Tat, die im Widerspruch mit den Regeln des Kampfes (Rules of Engangement) der entsprechenden Division steht.

2.      Jegliche Benutzung unflätiger Sprache und aufrührerischer Meinungsäußerungen oder Gebärde gegenüber einem anderen Mitglied des Sea Wolves Virtual Military Command.

3.    Respektloses Verhalten gegenüber einem Mitglied des Sea Wolves Virtual Military Command.

4.    Missachtung rechtmäßiger Befehle eines ranghöheren Offiziers des Sea Wolves Virtual Military Command.

5.    Das in Umlauf setzen falscher oder irreführender Äußerungen aus irgendeinem Grund.

6.    Meuterei oder Hetze zur Meuterei.

7.    Ein Versagen bei der Aufrechterhalten der guten Sitte und den Traditionen des Sea Wolves Virtual Military Commands.

8.    Die Benutzung jeglicher Mogelfunktionen oder Vorteile, die für andere Mitglieder nicht zugänglich sind oder die nicht erlaubt sind, ganz gleich ob dies nun explizit in den jeweiligen Regeln des Kampfes erwähnt ist oder nicht.

9.    Pflichtversäumnisse im allgemeinen.

 

VI.            Verschiedenes

 

1.    JAG Offiziere sind Mitglieder des Sea Wolves Virtual Military Commands mit einem Dienstalter, welches nicht weniger als 12 Monate beträgt. Darüber hinaus müssen sie durch das JAG Corps empfohlen werden.

2.    JAG Offiziere werden durch den Fleet Admiral, Sea Wolves Virtual Military Command ernannt, nachdem sie durch den Chief Advocate General für diesen Dienst empfohlen  wurden.  

3.    Jegliches Mitglied des SWVMC kann auf administrative Anweisung durch den Fleet Admiral, Sea Wolves Virtual Military Command, hin entlassen werden.

4.    Ein Untersuchungsausschuss sollte aus einem nächst höherrangigen Offizier bestehen, der direkt in der Kommandokette des Straftäters steht. Dieser höherrangige Offizier darf vorher nicht in einen Fall verwickelt gewesen sein.  Darüber hinaus besteht dieser Untersuchungsausschuss aus einem JAG Offizier. Kommt der Ausschuss zu keinem abschließenden Ergebnis, so wird der Fall  an den CNO (oder DIVC) der Division weitergeleitet.

5.    Jedes Mitglied, das durch eine administrative Handlung entlassen wurde, darf hiergegen Berufung einlegen. Dieses Ersuchen geht direkt an den Chief Judge Advocate General für eine vollständige Untersuchung zwecks nachträglicher Prüfung. Vorrausetzung hierfür ist, dass dieser Antrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Bekanntgabe des Entlassungsbefehls eingegangen ist.

6.    Wenn der CJAG ein solches Ersuchen erhält, welches sich gegen eine administrative Handlung richtet, so ist es die Pflicht des CJAG eine Untersuchung einzuleiten und einen Untersuchungsausschuss zu bilden, welcher aus drei (3) Offizieren    besteht, die wiederum den Rang eines RDML (lower half) oder Brigadier General (oder höher) bekleiden sollten, um eventuelle Maßnahmen zu beraten. Die Ergebnisse dieses Ausschusses werden an den Fleet Admiral; Sea Wolves Virtual Military Command , an den CNO / DIVC  der betreffenden Division, inklusive einer Kopie  an den Chief Judge Advocate General geleitet.

7.    Wenn die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Konflikt stehen mit der Entscheidung des Fleet Admirals, Sea Wolves Virtual Military Command, und kein Kompromiss erzielt werden kann, um alle Parteien zufrieden zu stellen, so resultiert dies in der Einberufung eines Militärgerichts, welches das Mitglied mit den ursprünglichen Vorwürfen anklagt.

  1. Jedes Mitglied, das sich ungerecht behandelt fühlt darf einen Berichtsformular einsenden. Dieses wird automatisch per Email an JAG versand. JAG wird dann sicher stellen, das eine angemessene Instanz der Kommandokette informiert wird und in jeglicher Hinsicht assistieren.